Kleinkläranlage teilbiologisch mit DiBT-Zulassung
Eine teilbiologische Kleinkläranlage – An dieser Stelle bieten wir Ihnen eine Übersicht unserer Kleinkläranlagen an, welche Wasser teilbiologisch reinigen.
Dabei ist zu beachten, dass bei einer Kleinkläranlage je Einwohner ein Nutzvolumen von 1500 Liter gesetzlich vorgeschrieben ist – mindestens jedoch 6000 Liter pro Haushalt.
In einer teilbiologischen Kleinkläranlage werden unter Abwesenheit von Sauerstoff, in einem Faulungsprozesses, organische Bestandteile des Abwassers abgebaut.
Eine solche Kleinkläranlage besteht aus einem großen runden wasserdichten Behälter, welcher mindestens 6000 Liter Abwasser aufnehmen kann. Der Behälter wird meistens ins Erdreich eingelassen und ist in mindestens drei Kammern unterteilt.
Die angebotenen Anlagen haben alle die erforderliche DIBT-Zulassung (auf Wunsch auch mit Werkszertifikat).